Der Domaininhaber ist die an der Domain materiell berechtigte Person oder Firma. Der Admin-C ist die von Domaininhaber benannte Person, welche administrative und somit rechtsverbindliche Entscheidungen im Namen des Domaininhabers für die jeweilige Domain treffen darf. Seit Einführung der DSGVO wird der Admin-C nicht mehr zwingend erfasst.

Bei der Ersteinrichtung hinterlegen wir - sofern nicht explizit anders gewünscht - die Daten des Vertragspartners als Domaininhaber und Admin-C. Eine Änderung dieser Daten ist aktuell nur über unseren Support möglich, um Missbrauch zu vermeiden.

Bitte teilen Sie uns bei einem Änderungswunsch folgende Daten - sowohl für den Domaininhaber als auch den Admin-C mit: