Gemäß Artikel 28 der DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) immer dann erforderlich, wenn ein Dienstleister für Sie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Dies ist beispielsweise in folgenden Situationen der Fall:
- Sie haben ein HostingPaket bei uns gebucht. In diesem Fall werden die IP-Adressen Ihrer Webseitenbesucher, welche in der Regel auch als personenbezogene Daten gelten, in Logdateien auf unseren Servern für die Dauer von 30 Tagen zum Schutz vor Missbrauch gespeichert.
- Sie stellen auf Ihrer Website Möglichkeiten zur Dateneingabe bereit (z.B. durch ein Kontaktformular, Kommentarfunktionen im Blog, etc.) oder laden Dateien mit personenbezogenen Daten hoch. Diese Daten verarbeiten wir für Sie im Auftrag.
- Sie nutzen unseren Mailserver. Somit werden Ihre ein- und ausgehenden E-Mails auf unserem Mailserver gespeichert und verarbeitet - auch wenn wir selbstverständlich keinen direkten Zugriff auf die Inhalte Ihrer E-Mails haben.
- Sie beauftragen uns mit Dienstleistungen, bei denen wir mit personenbezogenen Daten - zum Beispiel von Kunden, Interessenten oder Lieferanten - in Berührung kommen.
Wie Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns abschließen können, erfahren Sie im Artikel "Wie kann ich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen?". Informationen darüber, wie Sie Auftragsverarbeitungsverträge mit weiteren Dienstleistern abschließen können, erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.